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| Ergebnis aus der Aquesta Online-Bibliothek |
| ...ht das einzige Beispiel einer in Rom von Gemeinde wegen gewaehrten
Unterstuetzung ist die Bestimmung, dass dem Vater, welchem Drillinge geboren
werden, eine Beihilfe gegeben werden soll; und wie man ueber die Aussetzung
dachte, zeigt die Untersagung derselben hinsichtlich aller Soehne - mit Ausnahme
der Missgeburten - und wenigstens der ersten Tochter. Aber wie gemeinschaedlich
auch die Aussetzung erscheinen mochte, die Untersagung derselben verwandelte
sich bald aus der rechtlichen Ahndung in religioese Verwuenschung; denn vor
allen Dingen war der Vater in seinem Hause durchaus unbeschraenkt Herr. Der
Hausvater haelt die Seinigen nicht bloss in strengster Zucht, sondern er hat
auch das Recht und die Pflicht, ueber sie die richterliche Gewalt auszuueben und
sie nach Ermessen an Leib und Leben zu strafen. Der erwachsene Sohn kann einen
gesonderten Hausstand begruenden oder, wie die Roemer dies ausdruecken, sein
"eigenes Vieh" (peculium) vom Vater angewiesen erhalten; ab... |
Geschichte -> Theodor Mommsen -> Roemische Geschichte - 1. Buch -> Bis zur Abschaffung des roemischen Koenigtums -> 05. Kapitel |
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| Ergebnis aus dem Lexikon für Abkürzungen |
| WDO - Wehrdisziplinarordnung |
| Regelt in der Bundesrepublik Deutschland die Würdigung besonderer Leistungen und die Ahndung von Dienstvergehen von Soldaten der Bundeswehr |
| Gesellschaft & Politik -> Bundeswehr |
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