| ...herige sehr unzulaengliche und
unzusammenhaengende Prozesslegislation groessere Einheit und Brauchbarkeit zu
bringen. Nach der bisherigen Ordnung gingen die Prozesse zur Entscheidung teils
an die Buergerschaft, teils an Geschworene. Die Gerichte, in denen die ganze
Buergerschaft auf Provokation von dem Urteil des Magistrats hin entschied, lagen
bis auf Sulla in den Haenden in erster Reihe der Volkstribune, in zweiter der
Aedilen, indem saemtliche Prozesse, durch die ein Beamter oder Beauftragter der
Gemeinde wegen seiner Geschaeftsfuehrung zur Verantwortung gezogen ward, mochten
sie auf Leib und Leben oder auf Geldbussen gehen, von den Volkstribunen, alle
uebrigen Prozesse, in denen schliesslich das Volk entschied, von den kurulischen
oder plebejischen Aedilen in erster Instanz abgeurteilt, in zweiter geleitet
wurden. Sulla hat den tribunizischen Rechenschaftsprozess wenn nicht geradezu
abgeschafft, so doch, ebenwie die legislatorische Initiative der Tribune, von
der vorg... |