| | Seite: [1] 2 3 | | | Ergebnis aus Bibel-Suche.de | | 17.1 Mein Geist ist verstoert, meine Tage sind ausgeloescht,
Graeber sind fuer mich da. 17.2 Ist nicht um mich herum Gespoett,
und muss nicht mein Auge auf ihrer Widerspenstigkeit haften?
17.3 Setze doch [ein Pfand] ein, leiste bei dir selbst
Buergschaft fuer mich! Wer sonst wird in meine Hand einschlagen?
17.4 Denn ihr Herz hast du der Einsicht verschlossen; darum
wirst du sie nicht erhoehen. 17.5 Den Gefaehrten erzaehlt man vom
Beuteteilen, aber die Augen der eigenen Kinder verschmachten.
17.6 Und er hat mich hingestellt zum Spott der Leute, und zum
Anspeien ins Gesicht bin ich [gut]. 17.7 Und mein Auge ist
truebe geworden vor Gram, und all meine Glieder sind wie ein
Schatten. 17.8 Die Aufrichtigen werden sich darueber entsetzen,
un... | Altes Testament -> Die Lehrbücher -> 01. Das Buch Hiob -> 17. Gruende fuer Gottes Eintreten - Abweisen der Reden der Freunde als toericht in Erwartung des Grabes | | | Ergebnis aus der Aquesta Online-Bibliothek | | ...erden; die spaeteren ausserordentlichen Stellvertreter, die
Zweimaenner fuer Aburteilung der Empoerung (duoviri perduellionis) und die
spaeteren staendigen Stellvertreter, die "Mordspuerer" (quaestores parricidii),
denen zunaechst die Aufspuerung und Verhaftung der Moerder, also eine gewisse
polizeiliche Taetigkeit oblag, gehoeren der Koenigszeit nicht an, moegen aber
wohl an gewisse Einrichtungen derselben anknuepfen. Untersuchungshaft ist Regel,
doch kann auch der Angeklagte gegen Buergschaft entlassen werden. Folterung zur
Erzwingung des Gestaendnisses kommt nur vor fuer Sklaven. Wer ueberwiesen ist,
den gemeinen Frieden gebrochen zu haben, buesst immer mit dem Leben; die
Todesstrafen sind mannigfaltig: so wird der falsche Zeuge vom Burgfelsen
gestuerzt, der Erntedieb aufgeknuepft, der Brandstifter verbrannt. Begnadigen
kann der Koenig nicht, sondern nur die Gemeinde; der Koenig aber kann dem
Verurteilten die Betretung des Gnadenweges (provocatio) gestatten oder
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