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| Ergebnis aus Bibel-Suche.de |
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22.1 - Falls der Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen
wird, so dass er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld. 22.2
Falls aber die Sonne ueber ihm aufgegangen ist, ist es ihm
Blutschuld. Er muss zurueckerstatten. Falls er nichts hat, soll er
fuer den [Wert des] von ihm Gestohlenen verkauft werden. 22.3
Falls das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei
ein Rind oder ein Esel oder ein Schaf, so soll er das Doppelte
erstatten.
22.4 Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden laesst
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Altes Testament -> Die Geschichtsbücher -> 02. Das zweite Buch Mose (Exodus) -> 22. Verordnungen ueber Ersatzleistungen nach Schaedigung anderer |
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| Ergebnis aus der Aquesta Online-Bibliothek |
| ... die Sache untersuchen
oder sie in seinem Namen durch einen Stellvertreter abmachen lassen. Als die
regelmaessige Form der Suehnung eines solchen Unrechts galt der Vergleich
zwischen dem Verletzer und dem Verletzten; der Staat trat nur ergaenzend ein,
wenn der Schaediger den Geschaedigten nicht durch eine ausreichende Suehne
(poena) zufriedenstellte, wenn jemand sein Eigentum vorenthalten oder seine
gerechte Forderung nicht erfuellt ward.
Was in dieser Epoche der Bestohlene von dem Dieb zu fordern berechtigt war
und wann der |
Geschichte -> Theodor Mommsen -> Roemische Geschichte - 1. Buch -> Bis zur Abschaffung des roemischen Koenigtums -> 11. Kapitel |
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| Ergebnis aus Wikix.de |
| Fuchs, du hast die Gans gestohlen,
Gib sie wieder her,
Sonst wird dich der Jäger holen
Mit dem Schießgewehr.
Seine große, lange Flinte
Schießt auf dich den Schrot,
Daß dich färbt die rote Tinte
Und dann bist du tot.
Liebes Füchslein laß dir raten
Sei doch nur kein Dieb
Nimm, du brauchst nicht Gänsebraten,
Mit der Maus vorlieb.
(Ernst Anschütz) |
Reime, Verse, Gedichte -> Kinderlieder |
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