| | Seite: [1] 2 | | | Ergebnis aus Bibel-Suche.de | | ...taatlichen] Maechten; denn es ist keine [staatliche] Macht
ausser von Gott, und die bestehenden sind von Gott verordnet.
13.2 Wer sich daher der [staatlichen] Macht widersetzt,
widersteht der Anordnung Gottes; die aber widerstehen, werden
ein Urteil empfangen. 13.3 Denn die Regenten sind nicht ein
Schrecken fuer das gute Werk, sondern fuer das boese. Willst du
dich aber vor der [staatlichen] Macht nicht fuerchten, so tue das
Gute, und du wirst Lob von ihr haben; 13.4 denn sie ist Gottes
Dienerin, dir zum Guten. Wenn du aber das Boese tust, so fuerchte
dich, denn sie traegt das Schwert nicht umsonst, denn sie ist
Gottes | Neues Testament -> Der Brief an die Roemer -> Verhalten gegenueber der Obrigkeit | | | Ergebnis aus der Aquesta Online-Bibliothek | | ...n es nimmt die Tochter gleichen Erbteil mit dem Bruder,
die Mutter gleichen Erbteil mit den Kindern, aber immer und notwendig gehoert
die Frau dem Hause, nicht der Gemeinde an, und ist auch im Hause notwendig
hausuntertaenig, die Tochter dem Vater, das Weib dem Manne ^1, die vaterlose
unverheiratete Frau ihren naechsten maennlichen Verwandten; diese sind es und
nicht der Koenig, von denen erforderlichenfalls die Frau verrechtfertigt wird.
Aber innerhalb des Hauses ist die Frau nicht Dienerin, sondern Herrin. Befreit
von den nach roemischen Vorstellungen dem Gesinde zukommenden Arbeiten des
Getreidemahlens und des Kochens, widmet die roemische Hausmutter sich wesentlich
nur der Beaufsichtigung der Maegde und daneben der Spindel, die fuer die Frau
ist, was fuer den Mann der Pflug ^2. Ebenso wurde die sittliche Verpflichtung
der Eltern gegen die Kinder von der roemischen Nation voll und tief empfunden,
und es galt als arger Frevel, wenn der Vater das Kind vernachlaessigte ... | Geschichte -> Theodor Mommsen -> Roemische Geschichte - 1. Buch -> Bis zur Abschaffung des roemischen Koenigtums -> 05. Kapitel | | | | | Seite: [1] 2 | |
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