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Steuerberater Wichert aus Berlin Spandau
Wir sind Ihr Steuerberater in Berlin Spandau. Sie suchen die persönliche Beratung, wir haben sie. Für Unternehmen bieten wir das Erstellen der Buchführung und der Jahresabschlüsse oder der Einnahmen-/Überschussrechnung an. Dabei legen wir großen Wert auf Innovationen, wie zum Beispiel das digitale Belegbuchen. Wir erarbeiten Lösungen für die betriebswirtschaftliche Beratung und erstellen aussagekräftige Unterlagen für die Bank.

Für Arbeitgeber erstellen wir die Lohnabrechnungen der Mitarbeiter, auch im Baulohn. Sollten Sie Ihre Buchführung selbst erstellen, setzen wir mit unserer Beratung da an, wo Sie aufhören. Wir arbeiten plattformunabhängig und können so Windows- und Mac-Nutzer gleichermaßen unterstützen. Ferner sind wir Ihr Partner bei der Erstellung von Steuererklärungen, z. B. Einkommensteuer, Umsatzsteuer oder Gewerbesteuer. In schwierigen Situationen, wie zum Beispiel in bei Betriebsprüfungen können Sie auf unsere jahrelange Erfahrung vertrauen. Gerne beraten wir Sie auch in der Erbschaftssteuer oder Schenkungsteuer oder begleiten Ihren Betriebsübergang auf Ihre Kinder oder den Verkauf Ihres Unternehmens.
Ergebnis aus der Aquesta Online-Bibliothek
...undsteuer, die hier stets nur neben den ordentlichen Domanial- und anderen Gefaellen als ausserordentliche Abgabe vorgekommen war, seit der Schlacht von Pydna nicht wieder erhoben, so dass die unbedingte Grundsteuerfreiheit anfing, als ein verfassungsmaessiges Vorrecht des roemischen Grundbesitzers betrachtet zu werden. Die Regalien des Staats, wie das Salzmonopol und das Muenzrecht, wurden, wenn ueberhaupt je, so wenigstens jetzt nicht als Einnahmequellen behandelt. Auch die neue Erbschaftssteuer liess man wieder schwinden oder schaffte sie vielleicht geradezu ab. Demnach zog die roemische Staatskasse aus Italien einschliesslich des diesseitigen Galliens nichts als teils den Domaenenertrag, namentlich von dem kampanischen Gebiet und den Goldgruben im Lande der Kelten, teils die Abgabe von den Freilassungen und den nicht zu eigenem Verbrauch des Einfuehrenden in das roemische Stadtgebiet zur See eingehenden Waren, welche beide wesentlich als Luxussteuern betrachtet werden koe...
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Theodor Mommsen ->
Roemische Geschichte - 4. Buch ->
11. Kapitel
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