| | Seite: [1] 2 3 4 5 | | | Ergebnis aus Bibel-Suche.de | | ...sen des Koenigs von Babel, 39.14 sie sandten hin
und liessen Jeremia aus dem Wachhof holen. Und sie uebergaben ihn
Gedalja, dem Sohn des Ahikam, des Sohnes Schafans, dass er ihn
ins Haus hinausfuehre. Und so wohnte er mitten unter dem Volk.
39.15 Und das Wort des HERRN war zu Jeremia geschehen, als er
im Wachhof eingeschlossen war: 39.16 Geh und sage zu
Ebed-Melech, dem Kuschiten: So spricht der HERR der Heerscharen,
der Gott Israels: Siehe, ich bringe meine Worte ueber diese Stadt
[zur Erfuellung], [ihr] zum Boesen und nicht zum Guten, und sie
werden an jenem Tag vor dir geschehen! 39.17 Aber ich werde
dich an jenem Tag erretten, spricht der HERR, und du wirst nicht
in die Hand der Maenner gegeben, vor denen du dich fuerchtest.
39.18 Denn ich werde dich gewiss entkommen lassen, und du wirst
nicht durch das Schwert fallen. Und du sollst dein Leben als
Beute haben, weil du auf mich vertraut hast, spricht der HERR. | Altes Testament -> Die Prophetischen Bücher -> Der Prophet Jeremia | | | Ergebnis aus der Aquesta Online-Bibliothek | | ...estimmten Zahl (daher der Name
multa) von Rindern oder Schafen. Auch Rutenhiebe zu erkennen steht in seiner
Hand.
In allen uebrigen Faellen, wo nur der einzelne, nicht der gemeine Friede
verletzt war, schreitet der Staat nur ein auf Anrufen des Verletzten, welcher
den Gegner veranlasst, noetigenfalls mit handhafter Gewalt zwingt, sich mit ihm
persoenlich dem Koenig zu stellen. Sind beide Parteien erschienen und hat der
Klaeger die Forderung muendlich vorgetragen, der Beklagte deren Erfuellung in
gleicher Weise verweigert, so kann der Koenig entweder die Sache untersuchen
oder sie in seinem Namen durch einen Stellvertreter abmachen lassen. Als die
regelmaessige Form der Suehnung eines solchen Unrechts galt der Vergleich
zwischen dem Verletzer und dem Verletzten; der Staat trat nur ergaenzend ein,
wenn der Schaediger den Geschaedigten nicht durch eine ausreichende Suehne
(poena) zufriedenstellte, wenn jemand sein Eigentum vorenthalten oder seine
gerechte Forderung nicht ... | Geschichte -> Theodor Mommsen -> Roemische Geschichte - 1. Buch -> Bis zur Abschaffung des roemischen Koenigtums -> 11. Kapitel | | | | | Seite: [1] 2 3 4 5 | |
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