| | Seite: [1] 2 | | | Ergebnis aus Bibel-Suche.de | | 21.33 Wenn jemand eine Zisterne oeffnet oder wenn jemand eine
Zisterne graebt und sie nicht zudeckt, und es faellt ein Rind oder
ein Esel hinein, 21.34 dann soll es der Besitzer der Zisterne
erstatten: Geld soll er seinem Besitzer zahlen, aber das tote
[Tier] soll ihm gehoeren.
21.35 Wenn jemandes Rind das Rind seines Naechsten stoesst, so
dass es stirbt, dann sollen sie das lebende Rind verkaufen und
den Erloes teilen, und auch das tote sollen sie teilen. 21.36
War es aber bekannt, dass das Rind [schon] vorher stoessig war, und
sein Besitzer hat es nicht verwahrt, so muss er ein Rind fuer das
[andere] Rind erstatten, das tote aber soll ihm gehoeren.
21.37 Wenn jemand ein Rind oder ein Schaf stiehlt und es
schlachtet oder verkauft, soll er fuenf Rinder erstatten fuer das
[eine] Rind und vier Schafe fuer das [eine] Schaf.
| Altes Testament -> Die Geschichtsbücher -> 02. Das zweite Buch Mose (Exodus) -> 22. Verordnungen ueber Ersatzleistungen nach Schaedigung anderer | | | Ergebnis aus der Aquesta Online-Bibliothek | | ... beweglichen und
unbeweglichem Gut seit dem Jahre 666 (88) erworben und worueber er nicht frueher
verfuegt hatte; was hauptsaechlich auf Aegypten und Kypros zielte. Zu dem
gleichen Zweck wurden alle untertaenigen Gemeinden mit Ausnahme der Staedte
latinischen Rechts und der sonstigen Freistaedte mit sehr hoch gegriffenen
Gefaellen und Zehnten belastet. Ebenfalls ward endlich fuer jene Ankaeufe
bestimmt der Ertrag der neuen Provinzialgefaelle, anzurechnen vom Jahre 692 (62)
und der Erloes aus der saemtlichen, noch nicht gesetzmaessig verwandten Beute;
welche Anordnungen auf die neuen, von Pompeius im Osten eroeffneten
Steuerquellen und auf die in den Haenden des Pompeius und der Erben Sullas
befindlichen oeffentlichen Gelder sich bezog. Zur Ausfuehrung dieser Massregel
sollten Zehnmaenner mit eigener Jurisdiktion und eigenem Imperium ernannt
werden, welche fuenf Jahre im Amte zu bleiben und mit 200 Unterbeamten aus dem
Ritterstand sich zu umgeben hatten; bei der Wahl... | Geschichte -> Theodor Mommsen -> Roemische Geschichte - 5. Buch -> 05. Kapitel | | | | | Seite: [1] 2 | |
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