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zu Grunde, so dass der Statthalter zwar an sich die hoechste militaerische
Gewalt in seinem Sprengel behielt, aber der Imperator in jedem Augenblick
dieselbe ihm ab und sie fuer sich oder seine Beauftragten zu nehmen befugt war
und dass, waehrend die Gewalt des Statthalters auf den Sprengel beschraenkt war,
die des Imperators wieder, wie die koenigliche und die aeltere konsularische,
sich ueber das gesamte Reich erstreckte. Ferner ist hoechst wahrscheinlich schon
jetzt die Ernennung der Offiziere, sowohl der Kriegstribune als der Centurionen,
soweit sie bisher dem Statthalter zugestanden ^17, ebenso wie die |