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werden, wenn sie wenigstens sechzig Jahre alt ist, eines Mannes
Frau [war], 5.10 ein Zeugnis in guten Werken hat, wenn sie
Kinder auferzogen, wenn sie Fremde beherbergt, wenn sie der
Heiligen Fuesse gewaschen, wenn sie Bedraengten Hilfe geleistet
hat, wenn sie jedem guten Werk nachgegangen ist. 5.11 Juengere
Witwen aber weise ab; denn wenn sie Christus zuwider ueppig
geworden sind, wollen sie heiraten 5.12 und fallen unter das
Urteil, dass sie das erste Geloebnis verworfen haben. 5.13
Zugleich aber lernen sie auch, muessig in den Haeusern
umherzulaufen, nicht allein aber muessig, sondern auch geschwaetzig
und vorwitzig, indem sie reden, was sich nicht geziemt. 5.14
Ich will nun, dass juengere [Witwen] heiraten, Kinder gebaeren, den
Haushalt fuehren, dem Widersacher keinen Anlass zur Schmaehung
geben; 5.15 denn schon haben sich einige abgewandt, dem Satan
nach. 5.16 Wenn eine Glaeubige Witwen hat, leiste sie ihnen
Hilfe, und die Gemeinde werde ni... | Neues Testament -> Der erste Brief an Timotheus -> Ermahnung, gesetzliche Lehren abzuweisen | | | Ergebnis aus der Aquesta Online-Bibliothek | | ...esponnen
sein, so ist doch an den Grundzuegen nicht zu zweifeln. Dass der Koenig es
unterliess den Senat zu befragen und zu ergaenzen, dass er Todesurteile und
Konfiskationen ohne Zuziehung von Ratmaennern aussprach, dass er in seinen
Speichern ungeheure Kornvorraete aufhaeufte und den Buergern Kriegsarbeit und
Handdienste ueber die Gebuehr ansann, bezeichnet die Ueberlieferung in
glaublicher Weise als die Ursachen der Empoerung; von der Erbitterung des Volkes
zeugt das foermliche Geloebnis, das dasselbe Mann fuer Mann fuer sich und seine
Nachkommen ablegte, fortan keinen Koenig mehr zu dulden, und der blinde Hass,
der seitdem an den Namen des Koenigs sich anknuepfte, vor allem aber die
Verfuegung, dass der "Opferkoenig", den man kreieren zu muessen glaubte, damit
nicht die Goetter den gewohnten Vermittler vermissten, kein weiteres Amt solle
bekleiden koennen und also dieser zwar der erste, aber auch der ohnmaechtigste
Mann im roemischen Gemeindewesen ward. Mit dem let... | Geschichte -> Theodor Mommsen -> Roemische Geschichte - 2. Buch -> 01. Kapitel | | | |
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