| | Ergebnis aus Bibel-Suche.de | | ...5 Brandmal um Brandmal,
Wunde um Wunde, Strieme um Strieme.
21.26 Wenn jemand in das Auge seines Sklaven oder in das Auge
seiner Sklavin schlaegt und es zerstoert, soll er ihn [zur
Entschaedigung] fuer sein Auge als Freien entlassen. 21.27 Auch
falls er den Zahn seines Sklaven oder den Zahn seiner Sklavin
ausschlaegt, soll er ihn [zur Entschaedigung] fuer seinen Zahn als
Freien entlassen.
21.28 Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stoesst, so dass
sie sterben, dann muss das Rind gesteinigt werden, und sein
Fleisch darf nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Rindes
soll straffrei bleiben. 21.29 Falls jedoch das Rind schon
vorher stoessig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, hat es
aber nicht verwahrt: falls es [dann] einen Mann oder eine Frau
toetet, soll das Rind | Altes Testament -> Die Geschichtsbücher -> 02. Das zweite Buch Mose (Exodus) -> 21. Verordnungen zum Schutz der Sklaven | | | Ergebnis aus der Aquesta Online-Bibliothek | | ...nau so, wie eine traurige Wurst im Busen. Meine Urahnen
drehen sich, grad so wie mein Magen, im Grab um, und die Söhne meiner Enkelskinder werden
Thränen trinken beim Andenken an diese Stunde der bestraften Leckerhaftigkeit. Ich sage Dir,
Sihdi, der Prophet hat vollständig Recht. Das Schwein ist die ruchloseste Bestie des Weltalls, die
Verführerin des menschlichen Geschlechtes und die Erztantentochter der Teufelsmutter. Das
Schwein muß ausgerottet werden aus dem Reich der Schöpfung, es muß gesteinigt werden und
vergiftet mit allen möglichen schädlichen Arzneien. Und der Mensch, welcher die schandbare
Erfindung gemacht hat, die zerstückelte Leiche, das Fett und das Blut dieses Viehzeuges in die
eigenen Gedärme desselben zu füllen, dieser Mensch muß in der schrecklichsten Ecke der Hölle
schmoren in alle Ewigkeit. Die Frau aber, welche diesen Finger des Fausthandschuhes und das
Pflaster ihres ungläubigen Daumens in die Wurst stopfte, diese Halefschänderin soll von
ihrem bösen Gewissen ge... | Belletristik -> May, Karl -> Der Schut | | |
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