| | Ergebnis aus Bibel-Suche.de | | ... Joseph [zwei] Anteile. 47.14 Und ihr
sollt es zum Erbe erhalten, der eine wie der andere, da ich
meine Hand [im Schwur] erhoben habe, es euren Vaetern zu geben.
Dieses Land soll euch als Erbteil zufallen.
47.15 Und das ist die Grenze des Landes: Auf der Nordseite,
vom grossen Meer an, in der Richtung auf Hetlon, bis man nach
Hamat kommt, nach Zedad hin, 47.16 Berota, Sibrajim, das
zwischen dem Gebiet von Damaskus und dem Gebiet von Hamat liegt,
[und] Hazar-Enan, das an der Grenze von Hauran liegt. 47.17
Und die Grenze verlaeuft vom Meer [bis nach] Hazar-Enan. [Dabei
liegt] die Grenze von Damaskus - und zwar, was den Norden
betrifft - noerdlich und ebenso das Gebiet von Hamat. Das ist die
Nordseite. - 47.18 Und die Ostseite: [Von Hazar-Enan, das]
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Ueber die Hebung des Ackerbaues fehlen uns redende Zeugen; aber wenn auf
der ganzen oestlichen und suedlichen Abdachung des Hauran von den Spitzen des
Gebirges bis zur Wueste hin die Steine, mit denen diese vulkanische Ebene einst
besaet war, zu Haufen geworfen oder in langen Zeilen geschichtet und so die
herrlichsten Aecker gewonnen sind, so darf man darin die Hand der einzigen
Regierung erkennen, die dieses Land so regiert hat, wie es regiert werden kann
und regiert werden sollte. In der Ledja, einem dreizehn Stunden langen und acht
bis neun breiten Lavaplateau, das jetzt fast menschenleer ist, wuchsen einst ... | Geschichte -> Theodor Mommsen -> Roemische Geschichte - 8. Buch -> 10. Kapitel - Syrien und das Nabataeerland | | |
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