| | Ergebnis aus Bibel-Suche.de | | ...et, mit
allen Kriegswaffen, 50 000, und zwar um sich um [David] zu
scharen mit ungeteiltem Herzen. 12.35 Und von Naftali: 1 000
Oberste und mit ihnen 37 000 mit Schild und Speer. 12.36 Und
von den Danitern: 28 600, zum Kampf geordnet. 12.37 Und von
Asser: 40 000, die mit dem Heer auszogen, zum Kampf geordnet.
12.38 Und von jenseits des Jordan, von den Rubenitern und den
Gaditern und dem halben Stamm Manasse: 120 000 mit allen Waffen
eines Kriegsheeres.
12.39 Alle diese Kriegsleute in Heeresordnung kamen mit
ungeteiltem Herzen nach Hebron, um David zum Koenig ueber ganz
Israel zu machen. Und auch alle uebrigen in Israel waren eines
Herzens, David zum Koenig zu machen. 12.40 Und sie waren dort
bei David drei Tage, assen und tranken, denn ihre Brueder hatten
[alles] fuer sie bereitgestellt. 12.41 Und auch die, die nahe
bei ihnen [wohnten], bis nach Issaschar und Sebulon und Naftali
hin, brachten Lebensmittel auf Eseln und auf Kamelen und auf
Maultieren und auf Rindern: Mehlspeisen, ... | Altes Testament -> Die Geschichtsbücher -> 13. Das erste Buch der Chronik -> 12. Davids Anhaenger zur Zeit Sauls | | | Ergebnis aus der Aquesta Online-Bibliothek | | ...er war zur Zeit der
Einfuehrung dieser neuen Organisation, unzweifelhaft im allgemeinen entsprochen
haben wird. Bei steigender Bevoelkerung wurde nicht die Zahl der Zenturien
vermehrt, sondern man verstaerkte durch zugegebene Leute die einzelnen
Abteilungen, ohne doch die Grundzahl ganz fallen zu lassen; wie denn die
roemischen der Zahl nach geschlossenen Korporationen ueberhaupt haeufig durch
Aufnahme ueberzaehliger Mitglieder die ihnen gesetzte Schranke umgingen.
Mit dieser neuen Heeresordnung Hand in Hand ging die sorgfaeltigere
Beaufsichtigung des Grundbesitzes von seiten des Staats. Es wurde entweder jetzt
eingefuehrt oder doch sorgfaeltiger bestimmt, dass ein Erdbuch angelegt werde,
in welchem die einzelnen Grundbesitzer ihre Aecker mit dem Zubehoer, den
Gerechtigkeiten, den Knechten, den Zug- und Lasttieren verzeichnen lassen
sollten. Jede Veraeusserung, die nicht offenkundig und vor Zeugen geschah, wurde
fuer nichtig erklaert und eine Revision des Grundbesitzregiste... | Geschichte -> Theodor Mommsen -> Roemische Geschichte - 1. Buch -> Bis zur Abschaffung des roemischen Koenigtums -> 06. Kapitel | | |
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