| ...hen, namentlich Grenz- und Erbschaftsprozesse an sich zu ziehen, sie
entwickelte, gestuetzt wie es scheint auf ihr Recht, aus der Gemeinde
auszuschliessen, und vielleicht auch auf die Landesgewohnheit, dass zu den
ueblichen Menschenopfern vorzugsweise Verbrecher genommen wurden, eine
ausgedehnte priesterliche Kriminalgerichtsbarkeit, die mit der der Koenige und
Vergobreten konkurrierte; sie nahm sogar die Entscheidung ueber Krieg und
Frieden in Anspruch. Man war nicht fern von einem Kirchenstaat mit Papst und
Konzilien, mit Immunitaeten, Interdikten und geistlichen Gerichten; nur dass
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