| | Ergebnis aus Bibel-Suche.de | | ...der mit Bruder,
und das vor Unglaeubigen! 6.7 Es ist nun schon ueberhaupt ein
Fehler an euch, dass ihr Rechtshaendel miteinander habt. Warum
lasst ihr euch nicht lieber unrecht tun? Warum lasst ihr euch
nicht lieber uebervorteilen? 6.8 Sondern ihr selbst tut unrecht
und uebervorteilt, und das Bruedern gegenueber! 6.9 Oder wisst ihr
nicht, dass Ungerechte das Reich Gottes nicht erben werden? Irrt
euch nicht! Weder Unzuechtige, noch Goetzendiener, noch
Ehebrecher, noch Wolluestlinge, noch Knabenschaender, 6.10 noch
Diebe, noch Habsuechtige, noch Trunkenbolde, noch Laesterer, noch
Raeuber werden das Reich Gottes erben. 6.11 Und das sind manche
von euch gewesen; aber ihr seid abgewaschen, aber ihr seid
geheiligt, aber ihr seid gerechtfertigt worden durch den Namen
des Herrn Jesus und durch den Geist unseres Gottes. | Neues Testament -> Der erste Brief an die Korinther -> Rechtsstreit unter Gemeindegliedern gehoert nicht vor Gericht | | | Ergebnis aus der Aquesta Online-Bibliothek | | ...zu vertreten als gerichtlich notwendig oder doch zulaessig
behandelt wird. Das Gerichtsverfahren ist Staats- oder Privatprozess, je nachdem
der Koenig von sich aus oder erst auf Anrufen des Verletzten einschreitet. Zu
jenem kommt es nur, wenn der gemeine Friede gebrochen ist, also vor allen Dingen
im Falle des Landesverrats oder der Gemeinschaft mit dem Landesfeind (proditio)
und der gewaltsamen Auflehnung gegen die Obrigkeit (perduellio). Aber auch der
arge Moerder (parricida), der Knabenschaender, der Verletzer der jungfraeulichen
oder Frauenehre, der Brandstifter, der falsche Zeuge, ferner wer die Ernte durch
boesen Zauber bespricht oder wer zur Nachtzeit auf dem der Hut der Goetter und
des Volkes ueberlassenen Acker unbefugt das Korn schneidet, auch sie brechen den
gemeinen Frieden und werden deshalb dem Hochverraeter gleich geachtet. Den
Prozess eroeffnet und leitet der Koenig und faellt das Urteil, nachdem er mit
den zugezogenen Ratsmaennern sich besprochen hat. Doch ste... | Geschichte -> Theodor Mommsen -> Roemische Geschichte - 1. Buch -> Bis zur Abschaffung des roemischen Koenigtums -> 11. Kapitel | | |
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