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Was die Beamtengewalt anlangt, so war deren Schmaelerung nicht gerade das
Ziel der zwischen Alt- und Neubuergern gefuehrten Kaempfe, wohl aber eine ihrer
wichtigsten Folgen. Bei dem Beginn der staendischen Kaempfe, das heisst des
Streites um den Besitz der konsularischen Gewalt, war das Konsulat noch die
einige und unteilbare wesentliche koenigliche Amtsgewalt gewesen und hatte der
Konsul wie ehemals der Koenig noch alle Unterbeamten nach eigener freier Wahl
bestellt; an Ende desselben waren die wichtigsten Befugnisse: Gerichtsbarkeit,
Strassenpolizei, Senatoren- und Ritterwahl, Schatzung und Kassenverwaltung von
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