| ...s als in dem der Caesaren, das
Lehnskoenigtum, so dass die Satrapen nach Erbrecht eintraten, aber der
grossherrlichen Bestaetigung unterlagen ^8. Allem Anschein nach hat sich dies
nach unten hin fortgesetzt, so dass kleinere Dynasten und Stammhaeupter zu dem
Unterkoenig in demselben Verhaeltnis standen, wie dieser zu dem Grosskoenig ^9.
Somit war das Grosskoenigtum der Parther aeusserst beschraenkt zu Gunsten der
hohen Aristokratie durch die ihm anhaftende Gliederung der erblichen
Landesverwaltung. Dazu passt recht wohl, dass die Masse der Bevoelkerung aus
halb oder ganz unfreien Leuten bestand ^10 und Freilassung nicht statthaft war.
In dem Heer, das gegen Antonius focht, sollen unter 50000 nur 400 Freie gewesen
sein. Der vornehmste unter den Vasallen des Orodes, welcher als Feldherr
desselben den Crassus schlug, zog ins Feld mit einem Harem von 200 Weibern und
einer von 1000 Lastkamelen getragenen Bagage; er selber stellte 10000 Reiter zum
Heer aus seinen Klienten und Sklav... |