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| Ergebnis aus Bibel-Suche.de |
| ...chs Zufluchtstaedte
fuer euch sein. 35.14 Drei Staedte sollt ihr diesseits des
Jordan geben, und drei Staedte sollt ihr im Land Kanaan geben;
Zufluchtstaedte sollen sie sein. 35.15 Fuer die Soehne Israel und
den Fremden und den Beisassen in ihrer Mitte sollen diese sechs
Staedte als Zuflucht dienen, damit dorthin jeder fliehen kann,
der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat.
35.16 Wenn er ihn aber mit einem eisernen Geraet geschlagen
hat, so dass er gestorben ist, dann ist er ein Moerder; der |
Altes Testament -> Die Geschichtsbücher -> 04. Das vierte Buch Mose (Numeri) -> 35. Staedte der Leviten und Zufluchtsstaedte |
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| Ergebnis aus der Aquesta Online-Bibliothek |
| ...; aber eine
eigentliche Gerichtsbarkeit war jene nicht, sondern lediglich ein Ausfluss des
dem Vater an den Kindern zustehenden Eigentumsrechts. Von einer eigenen
Gerichtsbarkeit der Geschlechter oder ueberhaupt von irgendeiner nicht aus der
koeniglichen abgeleiteten Gerichtsherrlichkeit treffen wir nirgends eine Spur.
Was die Selbsthilfe und namentlich die Blutrache anlangt, so findet sich
vielleicht noch ein sagenhafter Nachklang der urspruenglichen Satzung, dass die
Toetung des Moerders oder dessen, der ihn widerrechtlich beschuetzt, durch die
Naechsten des Ermordeten gerechtfertigt sei; aber eben dieselben Sagen schon
bezeichnen diese Satzung als verwerflich ^2 und es scheint demnach die Blutrache
in Rom sehr frueh durch das energische Auftreten der Gemeindegewalt unterdrueckt
worden zu sein. Ebenso ist weder von dem Einfluss, der den Genossen und dem
Umstand auf die Urteilsfaellung nach aeltestem deutschen Recht zukommt, in dem
aeltesten roemischen etwas wahrzun... |
Geschichte -> Theodor Mommsen -> Roemische Geschichte - 1. Buch -> Bis zur Abschaffung des roemischen Koenigtums -> 11. Kapitel |
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