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| Rothstein & Holz - Rechtsanwälte Berlin |
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| Ergebnis aus Bibel-Suche.de |
| 23.1 Du sollst kein falsches Geruecht aufnehmen. Du sollst
deine Hand nicht dem Schuldigen reichen, um als falscher Zeuge
aufzutreten. 23.2 Du sollst der Menge nicht folgen zum Boesen.
Und du sollst bei einem Rechtsstreit nicht antworten, indem du
dich nach der Mehrheit richtest und so [das Recht] beugst.
23.3 Auch den Geringen sollst du in seinem |
Altes Testament -> Die Geschichtsbücher -> 02. Das zweite Buch Mose (Exodus) -> 23. Aufforderung zum gerechten Verhalten und zur Naechstenliebe |
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| Ergebnis aus der Aquesta Online-Bibliothek |
| ...oenigen zu sein duenkte, so ist das
nur in der Ordnung: urspruenglich ist er in der Tat eine solche gewesen.
Aber nicht bloss insofern der Begriff des ewigen Koenigtums in dieser
Versammlung seinen lebendigen Ausdruck fand, ist sie ein wesentliches Glied der
roemischen Gemeindeverfassung. Zwar hat der Rat der Aeltesten sich nicht in die
Amtstaetigkeit des Koenigs einzumischen. Seine Stellvertreter freilich hat
dieser, falls er nicht imstande war, selbst das Heer zu fuehren oder den
Rechtsstreit zu entscheiden, wohl von jeher aus dem Senat genommen - weshalb
auch spaeter noch die hoechsten Befehlshaberstellen regelmaessig nur an
Senatoren vergeben und ebenso als Geschworene vorzugsweise Senatoren verwendet
werden. Aber weder bei der Heerleitung noch bei der Rechtsprechung ist der Senat
in seiner Gesamtheit je zugezogen worden; weshalb es auch in dem spaeteren Rom
nie ein militaerisches Befehlsrecht und keine Gerichtsbarkeit des Senats gegeben
hat. Aber wohl galt der Rat der... |
Geschichte -> Theodor Mommsen -> Roemische Geschichte - 1. Buch -> Bis zur Abschaffung des roemischen Koenigtums -> 05. Kapitel |
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