| | Seite: [1] 2 | | | | Ergebnis aus Bibel-Suche.de | | ... sein, fuer ihn und seine Nachkommen, fuer [all] ihre
Generationen.
Heiligtum: Salboel und Raeucherwerk.
Kap. 37,29.
30.22 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 30.23 Du nun,
nimm dir Balsamoele bester [Art], 500 [Schekel] von selbst
ausgeflossene Myrrhe und die Haelfte davon, 250 [Schekel],
wohlriechenden Zimt, ferner 250 [Schekel] Wuerzrohr 30.24 und
500 [Schekel] Zimtblueten, nach dem Schekel des Heiligtums, dazu
ein Hin Olivenoel 30.25 und mache daraus ein Oel der heiligen
Salbung, eine Mischung von Gewuerzsalbe, ein Werk des
Salbenmischers; es soll ein Oel fuer die heilige | Altes Testament -> Die Geschichtsbücher -> 02. Das zweite Buch Mose (Exodus) -> 30. Heiligtum: Raeucheraltar | | | | Ergebnis aus der Aquesta Online-Bibliothek | | ...lles, was man wollte, erreichen;
es war eine Milderung, die die Bedenklichkeit dieses arbitraeren Verfahrens weit
mehr offenbart als beseitigt, dass diese Vermoegensbussen, wo sie nicht
gesetzlich auf eine bestimmte Summe festgestellt waren, die Haelfte des dem
Gebuessten gehoerigen Vermoegens nicht erreichen durften. In diesen Kreis
gehoeren schon die Polizeigesetze, an denen die roemische Gemeinde seit
aeltester Zeit ueberreich war: die Bestimmungen der Zwoelf Tafeln, welche die
Salbung der Leiche durch gedungene Leute, die Mitgabe von mehr als einem Pfuhl
und mehr als drei purpurbesetzten Decken sowie von Gold und flatternden
Kraenzen, die Verwendung von bearbeitetem Holz zum Scheiterhaufen, die
Raeucherungen und Besprengungen desselben mit Weihrauch und Myrrhenwein
untersagten, die Zahl der Floetenblaeser im Leichenzug auf hoechstens zehn
beschraenkten und die Klageweiber und die Begraebnisgelage verboten -
gewissermassen das aelteste roemische Luxusgesetz; ferne... | Geschichte -> Theodor Mommsen -> Roemische Geschichte - 2. Buch -> 08. Kapitel | | | | Seite: [1] 2 | |
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