| | Ergebnis aus Bibel-Suche.de | | ...ntworte dem Toren
nach seiner Narrheit, damit er nicht weise bleibt in seinen
Augen! 26.6 Es verstuemmelt sich die Fuesse, es trinkt Gewalttat,
wer Nachricht sendet durch einen Toren. 26.7 Schlaff haengen
die Schenkel am Lahmen herab, so ist ein Weisheitsspruch im Mund
der Toren. 26.8 Wie das Festbinden eines Steines in einer
Schleuder, so [ist], wer einem Toren Ehre erweist. 26.9 Ein
Dornzweig geriet in die Hand eines Betrunkenen und ein
Weisheitsspruch in den Mund von Toren. 26.10 Ein Schuetze, der
alles verwundet, so ist, wer einen Toren in Dienst nimmt und
Voruebergehende in Dienst nimmt. 26.11 Wie ein Hund, der
zurueckkehrt zu seinem Gespei, [so ist] ein Tor, der seine
Narrheit wiederholt. 26.12 Siehst du einen Mann, der in seinen
Augen weise ist, - fuer einen Toren gibt es mehr Hoffnung als fuer
ihn. 26.13 Der Faule spricht: Ein Jungloewe ist auf dem Weg,
ein Loewe mitten auf den Plaetzen! 26.14 Die Tuer dreht sich in
ihrer Angel und der Faule auf seinem Bett. 26.15 Hat d... | Altes Testament -> Die Lehrbücher -> 03. Die Sprüche -> Kap. 10 bis 31: Sammlung einzelner Weisheitssprueche. | | | Ergebnis aus der Aquesta Online-Bibliothek | | ...
Appellationsinstanz. War der Angeklagte nach Verhoerung (quaestio) von dem
Beamten verurteilt und berief sich auf die Buergerschaft, so schritt der
Magistrat vor dieser zu dem Weiterverhoer (anquisitio), und wenn er nach
dreimaliger Verhandlung vor der Gemeinde seinen Spruch wiederholt hatte, wurde
im vierten Termin das Urteil von der Buergerschaft bestaetigt oder verworfen.
Milderung war nicht gestattet. Denselben republikanischen Sinn atmen die Saetze,
dass das Haus den Buerger schuetze und nur ausserhalb des Hauses eine Verhaftung
stattfinden koenne; dass die Untersuchungshaft zu vermeiden und es jedem
angeklagten und noch nicht verurteilten Buerger zu gestatten sei, durch Verzicht
auf sein Buergerrecht den Folgen der Verurteilung, soweit sie nicht das
Vermoegen, sondern die Person betrafen, sich zu entziehen - Saetze, die
allerdings keineswegs gesetzlich formuliert wurden und den anklagenden Beamten
also nicht rechtlich banden, aber doch durch ihren moralischen D... | Geschichte -> Theodor Mommsen -> Roemische Geschichte - 2. Buch -> 08. Kapitel | | | |
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