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Schuldnerberatung - Schuldner-Info.com
Schuldner-Info. com gibt Interessierten die Möglichkeit, sich umfassend über das Thema Schulden zu informieren. Wir erklären wichtige Begriffe wie Mahnbescheid, Insolvenz, Schufa und Zwangsvollstreckung und möchten damit eine Hilfe aufzeigen, wie Sie sich in einzelnen Situationen verhalten sollten.

Ob Privatinsolvenz oder die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung - zu jedem dieser Themen können Sie hier erfahren, welche nächsten Schritte für Sie notwendig sind. Als informatives Portal der Schuldenberatung möchten wir Ihnen Wege aus der Krise aufzeigen, ohne jedoch selbst eine Rechtsberatung durchzuführen. Sollten Sie sich in einer finanziellen Notlage befinden und ohne Hilfe keinen Ausweg sehen, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.

Wir verfügen über Kontakte zu professionellen Schuldenregulierungsbüros im gesamten Bundesgebiet, welche sich auf Schuldenberatung und Schuldensanierung spezialisiert haben.
Inkasso Online
Erkennen Sie alle Möglichkeiten und Vorgehensweisen wie Sie zu Ihrem Geld kommen. Geboten werden: rechtliche Betreuung hinsichtlich der für Sie einzutreibenden Forderung und aller rechtlichen Fragen. Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist versuchen wir mit dem Schuldner telefonisch Kontakt aufzunehmen und ihn zur Zahlung zu bewegen. Sind diese außergerichtlichen Betreibungsmaßnahmen erfolglos, bringen wir umgehend die Klage beim zuständigen Gericht ein.
Inkasso Unternehmen
Intrum Justitia Inkasso ist ein führendes europäisches Inkasso Unternehmen und Marktführer in der Schweiz. Niemand kennt den Schweizer Schuldnermarkt besser, denn die umfassendsten Bonitätsdatenbanken des Landes gehören Intrum Justitia. Inkasso- und Kreditentscheide sowie Bonitätsabklärungen werden so viel einfacher. Das hat Intrum Justitia in der Schweiz zum führenden Inkasso Unternehmen und zur Nummer 1 für Finanzdienstleistungen in den Bereichen Kreditentscheid und Inkasso gemacht. Intrum Justitia hat sich zum Ziel gesetzt, das Prinzip des "Fair pay... please!" zu fördern. Fairness für den Gläubiger, sowie Fairness für den Schuldner sind geschätzte Tugenden des schweizweit führenden Unternehmens für Finanzdienstleistungen im Bereich Kreditentscheid und Inkasso.
Ergebnis aus Bibel-Suche.de
...ist der HERR. 22.3 Der Kluge sieht das Unglueck und verbirgt sich; die Einfaeltigen aber gehen weiter und muessen es buessen. 22.4 Die Folge der Demut [und] der Furcht des HERRN ist Reichtum und Ehre und Leben. 22.5 Dornen [und] Schlingen sind auf dem Weg des Verschlagenen; wer sein Leben bewahren will, haelt sich fern von ihnen. 22.6 Erziehe den Knaben seinem Weg gemaess; er wird nicht davon weichen, auch wenn er aelter wird. 22.7 Der Reiche herrscht ueber die Armen, und Sklave ist der Schuldner [seinem] Glaeubiger. 22.8 Wer Unrecht saet, wird Unheil ernten, und der Stock seines Wuetens wird ein Ende nehmen. 22.9 Wer guetigen Auges ist, der wird gesegnet werden; denn er gibt von seinem Brot dem Geringen. 22.10 Treibe den Spoetter fort, so zieht der Zank mit hinaus, und Streiten und Schimpfen hoeren auf. 22.11 Wer Reinheit des Herzens liebt, wessen Lippen wohlgefaellig [reden], dessen Freund ist der Koenig. 22.12 Die Augen des HERRN behueten die Erkenntnis, und er bringt die Wor...
Altes Testament ->
Die Lehrbücher ->
03. Die Sprüche ->
Kap. 10 bis 31: Sammlung einzelner Weisheitssprueche.
Ergebnis aus der Aquesta Online-Bibliothek
...ich fuer die Landwirtschaft unentbehrlichen Gerechtigkeiten, durchaus nicht zugelassen. Erbpacht und dingliche Grundrente sind rechtlich unmoeglich; anstatt der Verpfaendung, die das Recht ebensowenig kennt, dient die sofortige Uebertragung des Eigentums an dem Unterpfand auf den Glaeubiger gleichsam als den Kaeufer desselben, wobei dieser sein Treuwort (fiducia) gibt, bis zum Verfall der Forderung die Sache nicht zu veraeussern und sie nach Rueckzahlung der vorgestreckten Summe dem Schuldner zurueckzustellen. Vertraege, die der Staat mit einem Buerger abschliesst, namentlich die Verpflichtung der fuer eine Leistung an den Staat eintretenden Garanten (praevides, praedes), sind ohne weitere Foermlichkeit gueltig. Dagegen die Vertraege der Privaten untereinander geben in der Regel keinen Anspruch auf Rechtshilfe von Seiten des Staats; den Glaeubiger schuetzt nur das nach kaufmaennischer Art hochgehaltene Treuwort und etwa noch bei dem haeufig hinzutretenden Eide die Scheu...
Geschichte ->
Theodor Mommsen ->
Roemische Geschichte - 1. Buch ->
Bis zur Abschaffung des roemischen Koenigtums ->
11. Kapitel
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