|
| Seite: [1] 2 3 |
|
| C. Lüder genannt Lühr Immobilien und Sachverständigenbüro |
C. Lüder genannt Lühr Immobilien und Sachverständigenbüro ist ein Unternehmen für die Immobilie mit Blick nach vorne. Unsere Dienste schließen das komplette Gebäudemanagement von der kaufmännischen, technischen, infrastrukturellen Steuerung und Überwachung bis hin zur Verkehrswertermittlung §194 BauGB und dem Verkauf Ihrer Immobilie ein.
Professionell, wertsteigernd und mit Leidenschaft verwalten wir für Sie Gewerbeobjekte und Mietobjekte sowie Wohnungseigentumsanlagen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und Sondereigentum. Wir bewerten Ihre Immobilie mittels Verkehrswertermittlung- Gutachten. Wir vermitteln und verkaufen Grundstücke/ Immobilien, grundstücksgleiche Rechte, vermietete Wohnräume und gewerbliche Räume.
Wir haben geschäftsunterstützende Dienste für Sie: Hausmeisterservice, Grünanlagenpflege, firmeneigene Handwerker und Housesitting. Wir stellen ganzheitlich die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und uns sicher. Wir unterstützen Ihre anspruchsvollen Wünsche durch unsere Kompetenzen. |
|
| Ergebnis aus der Aquesta Online-Bibliothek |
| ...d erst der Ertrag unter
die einzelnen, dem Geschlecht angehoerigen Haeuser verteilt ward, ist bereits
angedeutet worden; wie denn Feldgemeinschaft und Geschlechtergemeinde innerlich
zusammenhaengen und auch spaeterhin in Rom noch das Zusammenwohnen und
Wirtschaften der Mitbesitzer sehr haeufig vorkam ^1. Selbst die roemische
Rechtsueberlieferung weiss noch zu berichten, dass das Vermoegen anfaenglich in
Vieh und Bodenbenutzung bestand und erst spaeter das Land unter die Buerger zu
Sondereigentum aufgeteilt ward ^2. Besseres Zeugnis dafuer gewaehrt die aelteste
Bezeichnung des Vermoegens als "Viehstand" (pecunia) oder "Sklaven- und
Viehstand" (familia pecuniaque) und des Sonderguts der Hauskinder und Sklaven
als "Schaefchen" (peculium); ferner die aelteste Form des Eigentumserwerbs durch
Handangreifen (mancipatio), was nur fuer bewegliche Sachen angemessen ist, und
vor allem das aelteste Mass des "Eigenlandes" (heredium von herus, Herr) von
zwei Jugeren oder preussischen Mor... |
Geschichte -> Theodor Mommsen -> Roemische Geschichte - 1. Buch -> Bis zur Abschaffung des roemischen Koenigtums -> 13. Kapitel |
|
|
| Ergebnis aus dem Lexikon für Abkürzungen |
| ETW - Eigentumswohnung |
| Sondereigentum an einer einzelnen Wohnung inklusive dem Miteigentum an dem gemeinschaftlichen Eigentum. |
| Leben & Wohnen -> Immobilien |
|
| Seite: [1] 2 3 |
|