| | Seite: [1] 2 3 4 5 | | | Ergebnis aus Bibel-Suche.de | | ...nsammeln. 25.4 Aber im siebten Jahr soll
ein ganz feierlicher Sabbat fuer das Land sein; ein Sabbat dem
HERRN. Dein Feld sollst du nicht besaeen und deinen Weinberg
nicht beschneiden, 25.5 den Nachwuchs deiner Ernte sollst du
nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen
Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Ein Jahr der Sabbatfeier
soll es fuer das Land sein. 25.6 Und der Sabbat[ertrag] des
Landes soll euch zur Speise dienen, dir und deinem Knecht und
deiner Magd und deinem Tageloehner und deinem Beisassen, die sich
bei dir aufhalten. 25.7 Auch deinem Vieh und den wilden
Tieren, die in deinem Land sind, soll all sein Ertrag zur Speise
dienen.
25.8 Und du sollst dir sieben Sabbatjahre zaehlen, siebenmal
sieben Jahre, so dass die Tage von sieben Sabbatjahren dir 49
Jahre ausmachen. 25.9 Und du sollst im siebten Monat, am
Zehnten des Monats, ein Laermhorn erschallen lassen; an dem
Versoehnungstag sollt ihr ein Horn durch euer ganzes Land
erschallen lassen. 25.10 Und i... | Altes Testament -> Die Geschichtsbücher -> 03. Das dritte Buch Mose (Levitikus) -> 25. Sabbat- und Jobeljahr | | | Ergebnis aus der Aquesta Online-Bibliothek | | ...rufenen Plebejer aber waren ueberdies
noch, da sie zum guten Teil die gewonnenen Rechte dem notleidenden und von ihnen
Hilfe erhoffenden Proletariat verdankten, politisch und sittlich besonders
verpflichtet, demselben, soweit es ueberhaupt auf diesem Wege moeglich war,
durch Regierungsmassregeln zu helfen.
Betrachten wir zunaechst, inwiefern indem hierher gehoerenden Teil der
Gesetzgebung von 387 (367) eine ernstliche Abhilfe enthalten war. Dass die
Bestimmung zu Gunsten der freien Tageloehner ihren Zweck: der Gross- und
Sklavenwirtschaft zu steuern und den freien Proletariern wenigstens einen Teil
der Arbeit zu sichern, unmoeglich erreichen konnte, leuchtet ein; aber hier
konnte auch die Gesetzgebung nicht helfen, ohne an den Fundamenten der
buergerlichen Ordnung jener Zeit in einer Weise zu ruetteln, die ueber den
Horizont derselben weit hinausging. In der Domanialfrage dagegen waere es den
Gesetzgebern moeglich gewesen, Wandel zu schaffen; aber was geschah, reichte
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