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| 8.1 Saulus aber willigte in seine Toetung mit ein.
An jenem Tag entstand aber eine grosse Verfolgung gegen die
Gemeinde in Jerusalem; und alle wurden in die Landschaften von
Judaea und Samaria zerstreut, ausgenommen die Apostel. 8.2
Gottesfuerchtige Maenner aber bestatteten den Stephanus und
stellten eine grosse Klage ueber ihn an. 8.3 Saulus aber
verwuestete die Gemeinde, indem er der Reihe nach in die Haeuser
ging; und er schleppte sowohl Maenner als Frauen fort und
ueberlieferte sie ins Gefaengnis. |
Neues Testament -> Die Apostelgeschichte -> 7. Verteidigungsrede des Stephanus vor dem Hohen Rat |
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| ...ichtsbarkeit; aber eine
eigentliche Gerichtsbarkeit war jene nicht, sondern lediglich ein Ausfluss des
dem Vater an den Kindern zustehenden Eigentumsrechts. Von einer eigenen
Gerichtsbarkeit der Geschlechter oder ueberhaupt von irgendeiner nicht aus der
koeniglichen abgeleiteten Gerichtsherrlichkeit treffen wir nirgends eine Spur.
Was die Selbsthilfe und namentlich die Blutrache anlangt, so findet sich
vielleicht noch ein sagenhafter Nachklang der urspruenglichen Satzung, dass die
Toetung des Moerders oder dessen, der ihn widerrechtlich beschuetzt, durch die
Naechsten des Ermordeten gerechtfertigt sei; aber eben dieselben Sagen schon
bezeichnen diese Satzung als verwerflich ^2 und es scheint demnach die Blutrache
in Rom sehr frueh durch das energische Auftreten der Gemeindegewalt unterdrueckt
worden zu sein. Ebenso ist weder von dem Einfluss, der den Genossen und dem
Umstand auf die Urteilsfaellung nach aeltestem deutschen Recht zukommt, in dem
aeltesten roemischen e... |
Geschichte -> Theodor Mommsen -> Roemische Geschichte - 1. Buch -> Bis zur Abschaffung des roemischen Koenigtums -> 11. Kapitel |
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