| | Seite: [1] 2 3 | | | Link-Rebell.de - Der junge Webkatalog | | Link-Rebell.de ist ein junger Webkatalog mit Gratis-Eintragung und ohne Backlinkpflicht. Unsere Links vererben Pagerank. Die Kategorien sind gut strukturiert, sodass man sich bereits in der ersten Unterkategorie eintragen kann. Obwohl keine Backlinkpflicht besteht freuen wir uns natürlich auf zahlreiche Backlinks um selber mehr Pagerank vererben zu können. Sämtliche Einträge werden redaktionell geprüft und können sowohl nach Kategorien, als auch Regional eingetragen werden. | | | Ergebnis aus Bibel-Suche.de | | ... ihn herrschen und sollst dich fuerchten vor deinem Gott.
25.44 Was aber deinen Knecht und deine Magd betrifft, die du
haben wirst: von den Nationen, die rings um euch her [leben],
von ihnen moegt ihr Knecht und Magd kaufen. 25.45 Und auch von
den Kindern der Beisassen, die als Fremde bei euch wohnen, von
ihnen moegt ihr kaufen und von ihrer Sippe, die bei euch ist, die
sie in eurem Land gezeugt haben; und sie moegen euch zum Eigentum
sein, 25.46 und ihr moegt sie euren Soehnen nach euch vererben,
um sie als Eigentum zu besitzen. Diese moegt ihr fuer ewig dienen
lassen. Aber ueber eure Brueder, die Soehne Israel, sollt ihr nicht
einer ueber den andern mit Gewalt herrschen.
25.47 Wenn aber die Hand eines Fremden oder eines Beisassen
neben dir etwas erreicht und [wenn] dein Bruder neben ihm
verarmt und sich dem Fremden verkauft, dem Beisassen neben dir
oder einem Abkoemmling aus der Sippe des Fremden, 25.48 dann
soll, nachdem er sich verkauft hat, Loesungsrecht fuer ihn
bestehe... | Altes Testament -> Die Geschichtsbücher -> 03. Das dritte Buch Mose (Levitikus) -> 25. Sabbat- und Jobeljahr | | | | Ergebnis aus der Aquesta Online-Bibliothek | | ...nn einen
gesonderten Hausstand begruenden oder, wie die Roemer dies ausdruecken, sein
"eigenes Vieh" (peculium) vom Vater angewiesen erhalten; aber rechtlich bleibt
aller Erwerb der Seinigen, mag er durch eigene Arbeit oder durch fremde Gabe, im
vaeterlichen oder im eigenen Haushalte gewonnen sein, Eigentum des Vaters, und
es kann, so lange der Vater lebt, die untertaenige Person niemals eigenes
Vermoegen haben, daher auch nicht anders als im Auftrag des Vaters veraeussern
und nie vererben. In dieser Beziehung stehen Weib und Kind voellig auf gleicher
Linie mit dem Sklaven, dem die Fuehrung einer eigenen Haushaltung auch nicht
selten verstattet ward, und der mit Auftrag des Herrn gleichfalls befugt war zu
veraeussern. Ja, der Vater kann wie den Sklaven so auch den Sohn einem Dritten
zum Eigentum uebertragen; ist der Kaeufer ein Fremder, so wird der Sohn sein
Knecht; ist er ein Roemer, so wird der Sohn, da er als Roemer nicht Knecht eines
Roemers werden kann, seinem Ka... | Geschichte -> Theodor Mommsen -> Roemische Geschichte - 1. Buch -> Bis zur Abschaffung des roemischen Koenigtums -> 05. Kapitel | | | Ergebnis aus Wikix.de | | ...innere Dich an den Küchenschrank,
drin steht die Schüssel - Na, Gott sei Dank -.
Für die Enkelkinder, was soll ich Dir sagen,
da braucht man die Schüssel an allen Tagen.
Denn nicht nur die Windeln wollen gewaschen sein.
nein, die lieben Kleinen wollen auch hinein.
Und wie ich Dich kenne, fürsorglich und nett,
stellst Du Ihr/Ihm die Schüssel am Abend unter das Bett.
Auf' s Klo braucht dann keiner mehr zu laufen,
Du brauchst also nicht extra 'nen Nachttopf zu kaufen.
Du kannst sie vererben, ich sag es ganz ehrlich,
so' ne Schüssel ist einfach unentbehrlich.
So gibt es bestimmt viele andere Sachen,
die Du mit der Schüssel kannst machen.
Die Zeit vergeht, die Schüssel bleibt treu,
wenn sie auch nach Jahren nicht mehr ist wie neu.
Der Hersteller garantiert ein langes Leben,
sie soll Dich begleiten auf all' Deinen Wegen.
Zum Abschluss, bevor wir nach Hause fahren,
wünschen wir Gesundheit für die weiteren Jahre. | | Spiele und Vorträge | | | | Seite: [1] 2 3 | |
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