| | Göppingen - Rechtsanwalt Schwab - Fachanwalt, Anwaltskanzlei | Die Anwaltskanzlei Schwab und Dr. Schwab hat Ihren Sitz in Göppingen in der Kirchstraße 22. Die Kanzlei Schwab und Dr. Schwab hat die Arbeitsschwerpunkte im allgemeinen Zivilrecht und dort im speziellen im Familienrecht, Erbrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht. Weitere Rechtsschwerpunkte sind das Medizinrecht, Medienrecht, Reiserecht und Strafrecht. Weiterhin sind wir Ansprechpartner im Bereich Inkasso und Zwangsvollstreckung. Prozesskostenhilfe beantragen wir beim zuständigen Amtsgericht. In unserer Anwaltskanzlei in Göppingen beschäftigen wir einen Rechtsanwalt und einen Fachanwalt.
Im Bereich des allgemeinen Zivilrecht kümmern wir uns um das Vertragsrecht. Die Grundlage hierfür obliegt in der Gesetzessammlung im Allgemeinen Gesetzbuch und im BGB. Als Rechtsanwalt hat das Bürgerliche Gesetzbuch im Vertragsrecht hohen Stellenwert.
Kanzlei Schwab und Dr. Schwab in Göppingen ist Ihr Partner im Familienrecht. Als Rechtsanwalt hat das Familienrecht einen hohen Stellenwert. Unsere Anwälte bzw. Fachanwälte mit dem Schwerpunkt Familienrecht kümmern sich um alle Belange in diesem Fachgebiet. | | | Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M: | Vertrauen, Integrität, Zuverlässigkeit und Lösungskompetenz bilden die Basis der Zusammenarbeit mit Mandanten. Dr. Öhlböck begleitet Sie und Ihr Unternehmer auf Ihrem Weg zum Erfolg. Dieser Weg beginnt nicht erst mit der Einleitung oder der Abwehr gerichtlicher oder behördlicher Schritte, sondern schon im Vorfeld mit außergerichtlicher Beratung und vorausschauender Vertragsgestaltung. Die gemeinsame Erarbeitung kreativer Lösungen für den Einzelfall ist dabei das Ziel.
Kernpunkte der Tätigkeit von Rechtsanwalt Öhlböck bilden Internetrecht (AGB, E - Commerce - Recht, SEM, SEO, Affiliatemarketing, Domainrecht, ... ), KFZ-Vertragshändlerrecht (GVO, Ausgleichsanspruch, Investitionsersatz), Markenrecht, Urheberrecht, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht und Informationsweiterverwendungsrecht (IWG). | | | | Ergebnis aus der Aquesta Online-Bibliothek | |
Diese Bestimmungen werden wahrscheinlich schon in der Koenigszeit, sicher
in der republikanischen Epoche sich mehr und mehr zu Ungunsten der
Eidgenossenschaft verschoben und Roms Hegemonie weiter entwickelt haben. Am
fruehesten fiel ohne Zweifel weg das Kriegs- und Vertragsrecht der
Eidgenossenschaft gegenueber dem Ausland ^2; Krieg und Vertrag kam ein fuer
allemal an Rom. Die Stabsoffiziere fuer die latinischen Truppen muessen in
aelterer Zeit wohl ebenfalls Latiner gewesen sein; spaeter wurden dazu wo nicht
ausschliesslich, doch vorwiegend roemische Buerger genommen ^3. Dagegen wurde
nach wie vor der latinischen Eidgenossenschaft insgesamt kein staerkeres
Kontingent zugemutet als das von der roemischen Gemeinde gestellte war; und
ebenso war der roemisch... | Geschichte -> Theodor Mommsen -> Roemische Geschichte - 2. Buch -> 05. Kapitel | | |
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