| | Ergebnis aus Bibel-Suche.de | | ...n all diese Flueche ueber dich kommen
und dich erreichen. 28.16 Verflucht wirst du sein in der
Stadt, und verflucht wirst du sein auf dem Feld. 28.17
Verflucht wird sein dein Korb und dein Backtrog. 28.18
Verflucht wird sein die Frucht deines Leibes und die Frucht
deines Ackerlandes, der Wurf deiner Rinder und die Zucht deiner
Schafe. 28.19 Verflucht wirst du sein bei deinem Eingang, und
verflucht wirst du sein bei deinem Ausgang. - 28.20 Der HERR
wird den Fluch, die Bestuerzung und die Verwuenschung gegen dich
senden in allem Geschaeft deiner Hand, das du tust, bis du
vernichtet bist und bis du schnell umkommst wegen der Bosheit
deiner Taten, mit denen du mich verlassen hast. 28.21 Der HERR
wird die Pest an dir haften lassen, bis er dich ausgerottet hat
aus dem Land, wohin du kommst, um es in Besitz zu nehmen.
28.22 Der HERR wird dich schlagen mit Schwindsucht und mit
Fieberglut und mit Hitze und mit Entzuendung und mit Duerre und
mit Getreidebrand und mit Vergilben [des Korns], un... | Altes Testament -> Die Geschichtsbücher -> 05. Das fuenfte Buch Mose (Deuteronomium) -> 28. Segen und Fluch | | | Ergebnis aus der Aquesta Online-Bibliothek | | ...l einer in Rom von Gemeinde wegen gewaehrten
Unterstuetzung ist die Bestimmung, dass dem Vater, welchem Drillinge geboren
werden, eine Beihilfe gegeben werden soll; und wie man ueber die Aussetzung
dachte, zeigt die Untersagung derselben hinsichtlich aller Soehne - mit Ausnahme
der Missgeburten - und wenigstens der ersten Tochter. Aber wie gemeinschaedlich
auch die Aussetzung erscheinen mochte, die Untersagung derselben verwandelte
sich bald aus der rechtlichen Ahndung in religioese Verwuenschung; denn vor
allen Dingen war der Vater in seinem Hause durchaus unbeschraenkt Herr. Der
Hausvater haelt die Seinigen nicht bloss in strengster Zucht, sondern er hat
auch das Recht und die Pflicht, ueber sie die richterliche Gewalt auszuueben und
sie nach Ermessen an Leib und Leben zu strafen. Der erwachsene Sohn kann einen
gesonderten Hausstand begruenden oder, wie die Roemer dies ausdruecken, sein
"eigenes Vieh" (peculium) vom Vater angewiesen erhalten; aber rechtlich bleibt
aller ... | Geschichte -> Theodor Mommsen -> Roemische Geschichte - 1. Buch -> Bis zur Abschaffung des roemischen Koenigtums -> 05. Kapitel | | |
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